"Das Motiv Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen." (BFH v. 29.05.08, IX R 77/06)
Vita:

Carsten Wältermann war nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann in der Rechtsabteilung eines Kreditinstituts tätig. Anschliessend studierte er Jura an der Universität Konstanz, Abschluss 1990. Auslandsaufenthalt bei einer Wirtschaftskanzlei in Mailand, Italien. Postgraduate Studium mit Abschluss LL.M. (M&A) 2003, seit 1991 in verschiedenen Positionen der Finanzverwaltung tätig, u.a. als Leiter der Straf- und Bussgeld- sowie der Betriebsprüfungsstelle, ab 2012 Rechtsanwalt und Steuerberater, Geschäftsführer der Wältermann, Langhanki & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Konstanz. Er veröffentlicht Beiträge zu steuerlichen Themen und deren Randgebieten in den einschlägigen Fachzeitschriften. Ehemaliger Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG) in Konstanz.
Carsten Wältermann ist tätig auf dem Gebiet des Steuer- und Gesellschaftsrechts, dem Steuerstrafrecht und dem Recht des Unternehmenskaufs.


Carsten Wältermann, LL.M.

Rechtsanwalt
Steuerberater