"Die Berechnung der Einkommensteuer ist für einen Mathematiker zu schwierig, dafür muss man Philosoph sein." (Albert Einstein)
Vita:

Frau Langhanki hat das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Osnabrück und Hannover mit dem Schwerpunkt Finanzverfassung und öffentliches Abgabenrecht im Jahr 1997 mit dem ersten juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Es folgte das Referendariat mit dem Schwerpunkt Finanzrecht, woran sich 2001 das zweite juristische Staatsexamen anschloss. Im weiteren beruflichen Verlauf erfolgte zunächst die Zulassung als Rechtsanwältin und Tätigkeit als Wirtschaftsprüfungsassistentin bei einer internationalen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sodann ist Frau Langhanki als Regierungsrätin in den höheren Dienst der Steuerverwaltung des Landes Brandenburg eingetreten und war dort als Sachgebietsleiterin in verschieden Finanzämtern beschäftigt. Im Oktober 2003 wurde die Tätigkeit bei der Steuerverwaltung aufgegeben. Damit verbunden war die Wiederzulassung als Rechtsanwältin sowie die Gründung einer eigenen Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei in Niedersachsen. Seither hat Frau Langhanki als Berufsträgerin eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt, wobei im März 2006 nach bestandener Prüfung auch die Zulassung als Steuerberaterin erfolgte sowie im März 2007 darüber hinaus die Zulassung als Fachanwältin für Steuerrecht. Im Oktober 2014 hat Frau Langhanki sodann aus familiären Gründen ihren Lebensmittelpunkt nach Konstanz verlegt und ist seither bei der Kanzlei Wältermann, Langhanki & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft beschäftigt.
Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Langhanki sind umfassende (steuer-)rechtliche Beratung im Sinne eines einheitlichen Beratungskonzeptes, insbesondere Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Verfahrensrecht, Umsatzsteuer, aussergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden/-gerichten.


Ute Langhanki

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Steuerberaterin